Terms & Conditions - Germany

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines; Gesamte Abrede

A. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Geräten, Verbrauchsgütern, Software oder Serviceteilen (nachfolgend gemeinsam als „Produkt(e)" bezeichnet) oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Produkte („Dienstleistung(en)") durch Molecular Devices (Germany) GmbH mit Sitz in Sauerbruchstr. 50, 81377 München, Deutschland („Verkäufer") an die die Produkte kaufende Partei („Käufer").

B. Das Angebot des Verkäufers, die Produkte an den Käufer zu verkaufen, ist ausdrücklich beschränkt durch und steht unter dem Vorbehalt der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer. Jedes der folgenden stellt eine uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer dar:

i) Abgabe oder Aufgabe einer Bestellung für die Produkte,

ii) Annahme eines Produktes aufgrund der Bestellung oder

iii) Zahlung für eines der Produkte aufgrund der Bestellung.

C. Zusätzliche oder anderweitige vom Käufer vorgeschlagene allgemeine Geschäftsbedingungen (einschließlich etwaiger zusätzlicher oder anderweitiger in einer Bestellung vorgesehener Bedingungen) sind nichtig und unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer akzeptiert werden.

D. Dieser Vertrag stellt, vorbehaltlich der hier enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließliche Abrede zwischen den Parteien für die Produkte und Dienstleistungen dar. Jegliche früheren oder gleichzeitigen Abreden, Vereinbarungen und Zusicherungen mündlicher oder schriftlicher Art werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt. Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht wirksam, sofern sie nicht schriftlich und mit Unterschrift des Verkäufers erfolgt.

E. Vertreter und Verkaufsmitarbeiter des Verkäufers sind nicht berechtigt, jegliche hier nicht enthaltenen Zusicherungen abzugeben. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass etwaige solche Zusicherungen keine Verbindlichkeit haben.

2. Lizenz

Der Käufer erkennt an, dass jegliche Softwareprogramme, die den Produkten beigefügt sind („Software"), im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit der Software zur Verfügung gestellten Klick-Through Lizenzvertrages, der vom Verkäufer auf Verlangen des Käufers zu einem früheren Zeitpunkt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird, an den Käufer lizenziert wird und dass Rechte über diesen Klick-Through Lizenzvertrag hinaus an der Software (oder etwaiger Kopien davon) nicht auf den Käufer übergehen. Die in diesem Vertrag in Verbindung mit der Software verwendeten Begriffe „Verkauf" und „verkauft" bedeuteten in Verbindung mit der Software den Verkauf einer Lizenz zur Verwendung der Software.

3. Preis

Die Produkte und sonstigen Gegenstände oder Dienstleistungen, auf die sich dieser Vertrag erstreckt, werden zu den auf dem Preisangebot, der Website oder der veröffentlichten Preisliste genannten Preisen verkauft und in Rechnung gestellt. Die Preise beinhalten keine Verkaufs-, Verbrauchs-, Verwendungs-, Umsatz- oder sonstige Steuern, die derzeit in Kraft sind oder in Zukunft aufgrund dieser Transaktion auferlegt werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle diese Steuern zu tragen, den Verkäufer davon freizustellen und schadlos zu halten.

4. Zahlungsbedingungen

A. Zahlungen haben netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, andere Zahlungsbedingungen vorzuschreiben, insbesondere Akkreditiv oder Vorauszahlung.

B. Wenn eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingegangen ist, werden Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem dann geltenden von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichten Basiszinssatz pro Jahr auf die unbezahlten Rechnungen ab deren Fälligkeitsdatum erhoben. Darüber hinaus entsteht auch ohne Mahnung ein Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags als Entschädigung für die Beitreibungskosten.

C. Alle Überweisungen haben zu erfolgen an:

Bankverbindung:
Bank of America EUR (EURO)
IBAN: DE03 5001 0900 0021 5950 11
BIC: BOFADEFX
Konto-NR: 21595011
Bankleitzahl (BLZ): 500 109 00

D. Wenn der Käufer mit der Zahlung eines dem Verkäufer geschuldeten Betrages für mehr als zehn (10) Tage in Verzug ist, kann der Verkäufer, ohne Einschränkung etwaiger anderer Rechte und Rechtsbehelfe, die dem Verkäufer aufgrund von Gesetz, Recht oder dem Vertrag zustehen,
(i) die Produktion, Lieferung oder Auslieferungen einiger oder aller vom Käufer gekauften Produkte einstellen oder
(ii) durch Mitteilung an den Käufer den Teil des Vertrages stornieren, der noch nicht vollständig erfüllt wurde und alle weiteren Auslieferungen stornieren; in diesem Fall werden etwaige hiernach noch nicht gezahlte Beträge sofort fällig und zahlbar, es sei denn, der Zahlungsverzug des Käufers wurde nicht vorsätzlich oder fahrlässig vom Käufer verursacht.

Wenn der Verkäufer ein Inkassobüro und/oder einen Anwalt zum Einzug von Beträgen, hinsichtlich derer sich der Käufer in Verzug befindet, einschaltet, sind alle Einzugskosten, einschließlich der Kosten und Auslagen des Anwalts, vom Käufer zu zahlen. Der Käufer sichert hiermit dem Verkäufer zu, dass der Käufer derzeit solvent ist und sich damit einverstanden erklärt, dass jede Annahme einer Lieferung von Produkten, die hiernach verkauft werden, eine erneute Bestätigung dieser Zusicherung zum jeweiligen Zeitpunkt darstellt.

5. Sicherungsrecht wegen des Kaufpreises

Der Verkäufer behält sich ein Sicherheitsrecht wegen des Kaufpreises an den Produkten in Höhe des Kaufpreises dieser Produkte vor, um die Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag abzusichern. Der Käufer ernennt den Verkäufer als seinen Vertreter und Bevollmächtigten zur Unterzeichnung jeglicher Finanzierungserklärungen im Rahmen des Uniform Commercial Code und entsprechender Änderungen dieser im Namen des Käufers, die der Verkäufer für notwendig hält, um das Interesse des Verkäufers an den Produkten zu schützen.

6. Lieferung

A. Der Verkäufer ist für die Lieferung an den Käufer verantwortlich. Der Verkäufer wird auf die Weise liefern, die er als die vorteilhafteste ansieht. Wenn eine besondere oder eine Ausfuhrverpackung notwendig ist, werden deren Kosten, wenn diese nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, separat in Rechnung gestellt.

Lieferungen können von einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers bearbeitet werden, vorausgesetzt, dass der Verkäufer für die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch das verbundene Unternehmen verantwortlich ist. Bearbeitungsgebühren werden dem Käufer für alle bearbeiteten Bestellungen einschließlich "Abholung" in Rechnung gestellt und dem Käufer anschließend vom Verkäufer in Rechnung gestellt.

B. Der Verkäufer darf Teillieferungen vornehmen. Jede Teillieferung gilt als eigenständiger Verkauf. Die verspätete Lieferung einer Teillieferung befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Lieferung der verbleibenden Teillieferungen anzunehmen. Eine nicht reklamierte Lieferung ist am Fälligkeitsdatum zu bezahlen, wie es in diesem Vertrag festgelegt ist. Der Käufer darf Zurückbehaltungsrechte oder andere Leistungsverweigerungsrechte nur aufgrund von Gegenforderungen geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer darf gegen Ansprüche des Verkäufers nur mit Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

C. Alle Produkte sind für den Luft- und Bodentransport geeignet zu verpacken, sofern der Käufer nichts anderes verlangt und der Verkäufer dem schriftlich zugestimmt hat.

D. Für den Fall, dass der Gesamtwert einer Bestellung EUR 350 nicht überschreitet, behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen Zuschlag für die Lieferung zu erheben, der auf der Rechnung aufgeführt wird.

7. Risiko des Untergangs, Versicherung

Sofern nicht vom Verkäufer etwas anderes angegeben ist, erfolgen alle Lieferungen FCA (Frei Frachtführer) Speditionsanlage des Verkäufers (Incoterms® 2010), wobei die Fracht vorausbezahlt ist und in die vom Verkäufer an den Käufer ausgestellte Rechnung aufgenommen wird. Alle Produkte werden von der Speditionsanlage des Verkäufers per Luftfracht versandt. Das Eigentumsrecht an jeder Lieferung der vertragsgemäß verkauften Produkte und das Verlustrisiko gehen an den Käufer über, sobald der Verkäufer oder sein Vertreter eine solche Lieferung dem Frachtführer anbieten.

8. Annahme

Der Käufer oder ein Vertreter des Käufers kann die Produkte an dem Herstellungsort des Verkäufers prüfen. Der Käufer nimmt ein Angebot der Produkte durch den Verkäufer an, das im Wesentlichen mit der hierin dargelegten Beschreibung der Produkte übereinstimmt. Dies gilt als unwiderrufliche Annahme des Produktes durch den Käufer. Das Recht des Käufers zur Zurückweisung eines solchen Produktes aufgrund von durch Prüfung feststellbaren Mängeln endet vorbehaltlich der Ziffer 13, sofern nicht der Käufer den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Lieferung an den in der Bestellung des Käufers festgelegten Bestimmungsort entsprechend schriftlich rügt. In der Mitteilung des Käufers müssen die Art des Mangels oder die Gründe der Zurückweisung in angemessenen Einzelheiten angegeben werden. Das Recht des Käufers zur Prüfung und Zurückweisung eines mangelhaften Produktes, wie in dieser Ziffer 8 beschrieben, gilt nicht für Ersatzteile (wie in Ziffer 13 definiert). Der Käufer muss vor der Rücksendung eines mangelhaften Produktes eine Warenrücksendenummer ("RMA-Nummer") vom Verkäufer einholen. Eine Rücksendung des Käufers wird ohne eine RMA-Nummer nicht an der Betriebsstätte des Verkäufers angenommen.

9. Rücksendungen

Zusätzlich und unabhängig von Produktrücksendungen aufgrund von Mängeln gemäß Ziffer 13 - wobei diese Bestimmung von dieser Ziffer 9 unberührt bleibt - kann der Verkäufer nach seinem Ermessen die Rücksendung eines gekauften Produktes innerhalb von zwanzig (20) Tagen ab der Versendung vom Verkäufer annehmen. Alle Rücksendungen müssen in Originalverpackung und ungeöffnet erfolgen und müssen eine vom Verkäufer übermittelte gültige RMA-Nummer aufweisen. Der Käufer ist zur Zahlung einer Lageraufstockungsgebühr von fünfundzwanzig Prozent (25%) und aller Rücksende- und Versicherungsgebühren verpflichtet. Der Käufer übernimmt die vollumfängliche Haftung für einen Schaden, der bei der Rücksendung an den Verkäufer eintritt. Zur Vermeidung von Zweifeln sei angemerkt, dass gekaufte Verbrauchsmaterialien („Verbrauchsmaterial(ien)") oder Reagenzien („Reagenzien") nicht vom Käufer zurückgesendet werden dürfen.

10. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet weder direkt noch indirekt für Verzug bei oder für Unterlassen der Erfüllung einer Pflicht aus diesem Vertrag, einschließlich einer Lieferverpflichtung, wenn dieser Verzug oder dieses Unterlassen aufgrund einer Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers oder außerhalb der angemessenen Kontrolle der Lieferanten oder Auftragnehmer des Verkäufers entstehen oder deren Folge sind, insbesondere Boykott, Embargo, staatliche Anordnung, Unmöglichkeit oder Verzug bei dem Erhalt von Materialien, höhere Gewalt, Krieg, Erdbeben, Feuer oder Hochwasser. Im Falle eines Ereignisses einer solchen höheren Gewalt wird die Zeit für die Lieferung oder andere Erfüllung um einen Zeitraum erweitert, der der Dauer des dadurch verursachten Verzugs gleich ist, vorausgesetzt, dass der Verkäufer den Käufer über die Art und die Dauer dieses Ereignisses höherer Gewalt benachrichtigt.

11. Haftungsbegrenzung

A. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 11 B ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Schäden wie folgt begrenzt:

i. der Verkäufer haftet nur bis zu dem Betrag der Schäden, der zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages in Bezug auf Schäden typischerweise vorhersehbar ist, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung verursacht werden (dh eine solche vertragliche Verpflichtung deren Nichterfüllung den Zweck gefährden würde, den die Parteien durch den Vertrag zu erzielen beabsichtigen);

ii. der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung einer nicht wesentlichen vertraglichen Verpflichtung verursacht werden.

B. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für eine zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere für eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz), eine Haftung für die Übernahme einer besonderen Garantie oder eine Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten verursacht werden oder für irgendeine Art von vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Körperverletzungen.

C. Der Käufer wird alle angemessenen Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifen.

D. Die Parteien haften nicht für indirekte und/oder Folgeschäden, ungeachtet des Rechtsgrundes, insbesondere nicht für entgangene Gewinne und entgangene Vorteile, sofern ein Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

E. Soweit die Haftung des Verkäufers begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch in Bezug auf eine persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand und Rechtsanwaltsgebühren

Dieser Vertrag wird in Deutschland abgeschlossen, unterliegt dem Recht Deutschlands und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Vorschriften zum internationalen Privatrecht, die zur Anwendbarkeit der Gesetze einer anderen Rechtsordnung führen würden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen für Verträge über den Internationalen Warenkauf ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Die Gerichte in München, Deutschland, sind für eine etwaige Klage oder ein anderes gerichtliches Verfahren in Bezug zu diesem Vertrag oder die Durchsetzung einer Bestimmung dieses Vertrags ausschließlich zuständig. Der Verkäufer darf den Käufer auch vor jedem anderen zuständigen Gericht verklagen. Der Käufer und der Verkäufer stimmen der Zuständigkeit dieser Gerichte für die Entscheidung über einen Anspruch ausdrücklich und unwiderruflich zu und unterwerfen sich ihr. Die in einer von einer Partei gegen die andere Partei erhobenen Klage obsiegende Partei hat zusätzlich zu etwaigen Rechten und Rechtsbehelfen, die sie haben kann, einen Anspruch auf Erstattung ihrer dadurch entstandenen Aufwendungen, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Rechtsanwaltsgebühren und Aufwendungen.

13. Sach- und Rechtsmängelhaftung

A. Gerätegarantie. Der Verkäufer gewährleistet, dass das von ihm erworbene Gerät („Gerät(e)") während des Gewährleistungszeitraums frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist, sofern das Gerät stets entsprechend dem Betriebshandbuch und der Bedienungsanleitung oder unter der unmittelbaren Aufsicht eines zertifizierten Bedieners, der an einem Schulungskurs des Verkäufers für das Gerät teilgenommen hat, bedient wird. Wenn das Gerät von einem autorisierten Außendiensttechniker des Verkäufers installiert wird („Außendiensttechniker"), endet der Gewährleistungszeitraum zwölf (12) Monate nach der Installation des Gerätes (wie durch den Außendiensttechniker zertifiziert) oder dreizehn (13) Monate nach dem Versanddatum, je nachdem welcher Zeitraum kürzer ist. Wenn das Gerät nicht von einem autorisierten Außendiensttechniker installiert wird, endet der Gewährleistungszeitraum zwölf (12) Monate nach dem Versanddatum.

B. Gerätezubehör. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Variante, das Zubehörteil oder das Medium, auf dem eine Kopie der Software platziert ist (jeweils nachstehend bezeichnet als „Gerätezubehör"), zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Ausführungsmängeln sowie Rechtsmängeln ist (jeweils ein „Gerätezubehörmangel"). Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätezubehörmängeln beträgt zwölf (12) Monate. Wenn zu dem Zeitpunkt, in dem das Gerät gekauft wird, Gerätezubehör erworben wird, ist die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätezubehörmängel dieselbe wie die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätemängeln. Wenn Gerätezubehör eine Installation erfordert, nachdem das Gerät gekauft wird, jedoch während der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätemängeln, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätezubehörmängeln zwölf (12) Monate ab dem Lieferdatum des Gerätezubehörs. Wenn Gerätezubehör die Installation durch den Außendiensttechniker erfordert, nachdem die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätemängeln abgelaufen ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Gerätezubehörmängeln zwölf (12) Monate ab dem Datum der Installation des Gerätezubehörs (wie vom Außendiensttechniker zertifiziert).

C. Geräteersatzteile. Der Verkäufer haftet dafür, dass die vom Verkäufer gekauften Geräteersatzteile („Ersatzteil(e)") zum Zeitpunkt ihrer Installation frei von Material- und Ausführungsmängeln (dh von wesentlichen Abweichungen von der relevanten Dokumentation oder Beschreibung) sowie von Rechtsmängeln sind (jeweils ein „Ersatzteilmangel"). Ein Ersatzteil darf nur vom Außendiensttechniker installiert werden. Die Verjährungsfrist für Ersatzteilmängel beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum der Installation des Ersatzteils (wie vom Außendiensttechniker zertifiziert).

D. Software. Der Verkäufer haftet dafür, dass die vom Verkäufer gekaufte Software zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Ausführungsmängeln (dh von wesentlichen Abweichungen von der relevanten Dokumentation oder Beschreibung) sowie Rechtsmängeln ist (jeweils ein „Softwaremangel"). Der Käufer ist verpflichtet, die Software jederzeit im Einklang mit dem Betriebshandbuch und der Bedienungsanleitung durch oder unter der unmittelbaren Aufsicht eines zertifizierten Anwenders zu nutzen, der an einem Schulungskurs des Verkäufers für die Software teilgenommen hat. Die Verjährungsfrist für Softwaremängel beträgt zwölf (12) Monate ab der Lieferung der Software. Wenn die Software von einem autorisierten Außendiensttechniker installiert wird, beginnt die Verjährungsfrist für Softwaremängel bei Installation des Geräts (wie durch den Außendiensttechniker zertifiziert).

E. Verbrauchsmaterialien und Reagenzien. Der Verkäufer haftet dafür, dass die vom Verkäufer gekauften Verbrauchsmaterialien und Reagenzien zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Ausführungsmängeln (dh von wesentlichen Abweichungen von der relevanten Dokumentation oder Beschreibung) sowie von Rechtsmängeln sind (jeweils ein „Verbrauchsmaterialmangel" oder ein „Reagenzienmangel"). Der Käufer ist verpflichtet, das Verbrauchsmaterial oder Reagenzien jederzeit im Einklang mit dem Betriebshandbuch und der Bedienungsanleitung zu verwenden. Sämtliche Verbrauchsmaterialien und Reagenzien werden mit der Dokumentation versandt, in der die Spezifikationen und andere technische Informationen angegeben sind. Die Verjährungsfrist für Verbrauchsmaterialmängel oder Reagenzienmängel beträgt zwölf (12) Monate ab der Lieferung.

F. Ausschluss. Die vorstehend vereinbarte Haftung für Sach- und Rechtsmängel und die nachstehend gewährten Rechtsbehelfe gelten nicht für ein Produkt, wenn:
(i) ein Mangel durch Unfall, Missbrauch, Zweckentfremdung, Fahrlässigkeit, falsche Anwendung, Feuer, Erdbeben, Hochwasser, ein anderes Ereignis höherer Gewalt, Stromausfall, die Nutzung nicht autorisierter Ersatzteile oder Reagenzien oder nicht autorisierte Reparaturen oder Änderungen verursacht wird;
(ii) ein Mangel während oder infolge eines Transports oder eines Umzugs verursacht wird; oder
(iii) ein Mangel aus der Einhaltung der Spezifikationen des Käufers durch den Verkäufer entsteht oder darauf beruht. Der Käufer ist verpflichtet, die Seriennummer des Verkäufers nicht vom Produkt zu entfernen.

G. Rechtsbehelfe. Bei einer Einschlägigkeit der oben umschriebenen Sach- und Rechtsmängelhaftung wird der Verkäufer auf eigene Kosten und nach seiner Wahl (a) ein mangelhaftes Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien reparieren oder ersetzen, wenn der Käufer den Verkäufer während der jeweiligen Verjährungsfrist benachrichtigt und das Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien mangelhaft ist und von der Sach- und Rechtsmängelhaftung umfasst wird; oder (b) wenn der Verkäufer feststellt, dass er nicht in der Lage ist, das mangelhafte Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien zu reparieren oder ersetzen, den vom Käufer gezahlten Kaufpreis für das mangelhafte Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien zurückzahlen. Der Käufer wird dem Verkäufer angemessen bei der Beseitigung des Mangels unterstützen, insbesondere einschließlich dessen, dass der Käufer die betroffenen Produkte (wie zum Zeitpunkt des Eintritts des Mangels in Nutzung) auf Verlangen des Verkäufers einsendet, EDV-Kapazität zur Verfügung stellt und die vom Verkäufer übermittelten Berichtigungen oder Ersatzlösungen installiert. Für den Fall, dass die Bemühungen des Verkäufers zur Beseitigung des Mangels nach einem zweiten Versuch innerhalb eines angemessenen Zeitraums scheitern, hat der Käufer das Recht, entweder die für das betroffene Produkt gezahlte oder zahlbare Vergütung zurückzuerhalten oder - nach einer letzten schriftlichen Mahnung - vom Kauf des betroffenen Produktes zurückzutreten. Etwaige Schadenersatzansprüche des Käufers bleiben unberührt, vorausgesetzt, dass die entsprechende Haftung des Verkäufers ausschließlich durch Ziffer 11 (Haftungsbegrenzung) geregelt wird. Der Käufer vereinbart und erkennt an, dass der Verkäufer erfolgreich im Sinne dieser Ziffer 13 einen Mangel der Software beseitigt hat, wenn der Verkäufer entweder (i) innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Benachrichtigung des Käufers über den Mangel eine neue Version der betroffenen Software herausbringt und dem Käufer zur Verfügung stellt, in welcher der Mangel beseitigt wurde, oder (ii) falls der Verkäufer eine solche neue Version nicht zur Verfügung stellt, wenn der Verkäufer den Mangel gemäß den in dieser Ziffer 13 G a) dargelegten Modalitäten innerhalb von drei (3) Monaten nach der Mitteilung des Mangels durch den Käufer beseitigt oder - soweit für den Käufer angemessen anwendbar - durch Übermittlung eines Ersatzes oder einer Zwischenlösung.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien zu reparieren, zu ersetzen oder zu erstatten, wenn der Käufer es unterlässt oder verweigert, dem Verkäufer schriftlich zu bestätigen, dass das Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien angemessen dekontaminiert und gereinigt wurden und sicher für die Bearbeitung durch das Personal des Verkäufers ist („Freigabe-Bescheinigung"). Die Garantiezeit für das reparierte oder ersetzte Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien wird nicht die Verjährungsfrist für das mangelhafte Gerät, Gerätezubehör, Ersatzteil, Verbrauchsmaterial oder Reagenzien übersteigen. Die Verjährungsfrist für ein Ersatzteil, das bei der Erfüllung der Sach- und Rechtsmängelhaftung des Verkäufers aus dieser Ziffer 13 zur Verfügung gestellt wird, das nach dem alleinigen Ermessen des Verkäufers neu, wiederaufbereitet oder instand gesetzt sein kann, wird nicht die Verjährungsfrist für das mangelhafte Gerät oder Gerätezubehör übersteigen.

H. Ausschluss weiterer Rechte. DIE VORSTEHENDE SACH- UND RECHTSMAENGELHAFTUNG BESTEHT IN ABWEICHUNG ZU DEN GELTENDEN GESETZLICHEN RECHTEN BEI SACH- UND RECHTSMAENGELN BEI SCHAEDEN.

I. Zusätzlicher Haftungsausschluss. Ein Muster oder Modell des Produktes oder der Produkte, das in Verbindung mit diesem Vertrag verwendet wird, dient nur Anschauungszwecken, ist nicht Grundlage dieses Vertrags und ist nicht als eine Zusicherung zu verstehen, dass die Produkte mit dem Muster oder Modell übereinstimmen. Keine vom Verkäufer oder Vertreter des Verkäufers vorgenommene Bestätigung von Tatsachen oder eine Zusicherung - unabhängig davon, ob in diesem Vertrag oder nicht - begründet eine Haftung, dass die Produkte mit der Bestätigung oder der Zusicherung übereinstimmen werden.

14. Abtretung

Dieser Vertrag und die Rechte des Käufers hieraus dürfen vom Käufer nicht an einen Dritten abgetreten werden, soweit der Verkäufer hierzu nicht schriftlich zugestimmt hat. Eine Abtretung dieses Vertrags oder etwaige Rechte hieraus unter Verletzung dieser Ziffer ist nichtig und ungültig.

15. Verzicht

Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrags durch den Käufer gilt nicht als ein Verzicht auf die zukünftige Einhaltung dieses Vertrags, und diese Bestimmung sowie alle anderen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben vollständig in Kraft und wirksam.

16. Einhaltung von Gesetzen

A. Der Käufer stimmt zu, alle geltenden ausländischen, U.S.-amerikanischen, einzelstaatlichen und regionalen Gesetze, Regelungen und Vorschriften in Bezug auf diesen Vertrag und die Produkte einzuhalten, einschließlich der Gesetze, Regelungen und Vorschriften der Vereinigten Staaten, die den Export und die Wiederausfuhr von Waren und technischen Daten mit Ursprung in den Vereinigten Staaten beschränken. Dies schließt die Produkte mit ein.

B. Der Käufer wird den Verkäufer vor und gegenüber einer Verletzung von Gesetzen, Regelungen oder Vorschriften durch den Käufer oder einen seiner Vertreter, seiner Führungskräfte, Direktoren oder Mitarbeiter unter Verletzung dieser Ziffer verteidigen, von der Haftung freistellen und schadlos halten.

Dienstleistungsvertrag

Der Käufer kann jährliche Wartungs- und Unterstützungsleistungen für ein Produkt gemäß Anlage A erwerben („Dienstleistungsvertrag"), wenn der Verkäufer diese Leistungen zu diesem Zeitpunkt allgemein anbietet und wenn der Verkäufer diese Leistungen nicht vorbehaltlich der spezielleren Bedingungen anbietet, die in dem Depot-Service-Vertrag oder dem Außendienst-Vertrag dargelegt sind.

1. Dienstleistungen

Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages ist der Verkäufer verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, dem Käufer gegenüber die nachstehenden Dienstleistungen hinsichtlich des Produktes zu erbringen:

a) Diagnose und Reparaturen für eine Funktionsstörung, die zurechenbare Folge von Material- und Ausführungsmängeln des Verkäufers sind; und

b) Softwarewartung und Support, wie sie näher in Ziffer 6 beschrieben sind. Soweit der Käufer die Gebühren entrichtet, schuldet der Verkäufer sämtliche Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen (einschließlich Arbeit, Materialien sowie Transport- und Reisekosten), es sei denn, in diesem Vertrag ist etwas anderes bestimmt. Der Verkäufer ist berechtigt nach alleinigem Ermessen festzustellen, welche Abhilfemaßnahme der Verkäufer erbringen wird, um eine Funktionsstörung des Produktes zu beheben. Der Verkäufer kann die Dienstleistungen als Unteraufträge an ein Drittunternehmen vergeben, soweit der Verkäufer für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch das Drittunternehmen weiter verantwortlich ist.

Der Verkäufer erbringt Dienstleistungen für die Produkte gemäß den nachstehenden Anforderungen:

a) die Produkte des Verkäufers werden von einem biologisch gefährlichen Standort des Käufers entfernt und dekontaminiert;

b) der Zutritt zu einem Käuferstandort des Biosicherheitsniveaus ("BSL") 4 durch den Außendiensttechniker ist zu keinem Zweck erlaubt;

c) der Zutritt zu einem BSL 3-Käuferstandort ist erlaubt und die Dienstleistungen werden mit Vertraulichkeit erbracht, wenn der Käufer;

i. darlegt, dass die Entfernung des Produktes vom Standort des Käufers nicht durchführbar ist,

ii. auf Anfrage den Nachweis der Dekontamination für Produkte vorlegt, die eine Dienstleistung benötigen,

iii. eine Liste empfohlener Impfungen vorlegt, die gegen die biologisch gefährlichen Standortmaterialien verfügbar sind,

iv. Informationen über Gefahren an dem Standort übermittelt,

v. Anweisungen für den sicheren Zutritt zum Standort bereitstellt,

vi. Anweisungen für Feuer, Belastungen oder ausgetretene Flüssigkeit und andere potenzielle Notfälle übermittelt und

vii. geeignete Sicherheitsausrüstung in gutem Zustand mit annehmbarer Passform und angemessenen Anweisungen für die Nutzung zur Verfügung stellt;

d) Verzichtserklärungen werden vor dem Zutritt oder Besuch eines biologisch gefährlichen Käuferstandorts nicht unterzeichnet und

e) Außendiensttechniker behalten das Recht, Dienstleistungen abzulehnen, bis die vorstehenden Anforderungen zur Zufriedenheit des Außendiensttechnikers erfüllt sind, die auf angemessene Sicherheitserwartungen geschult sind.

2. Ersatzteile

Der Verkäufer ist verpflichtet, als Teil der Dienstleistungen gebührenfrei Ersatzteile („Ersatzteile") für aufgrund von Material- und Ausführungsmängeln mangelhafte oder beschädigte Teile (dh aufgrund wesentlicher Abweichungen von der entsprechenden Dokumentation oder Beschreibung) zur Verfügung stellen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Verbrauchsmaterialien (zB Mikroplatten, Küvetten, Spectra-Test-Platten, Lampen, Schalttafeln, Wasser- und Luftfilter) oder Reagenzien kostenlos zur Verfügung stellen. Der Käufer kann Verbrauchsmaterialien und Reagenzien vom Verkäufer erwerben. Ersatzteile können nach alleinigem Ermessen des Verkäufers neu, wiederaufbereitet oder instand gesetzt sein. Teile, die ersetzt wurden, werden Eigentum des Verkäufers.

3. Reaktionszeit und Rückgabeverfahren

Der Käufer kann den Verkäufer telefonisch oder per Email während den Zeiten von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Montag bis Donnerstag, und von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr an Freitagen, ausgenommen Feiertage, kontaktieren, um eine Funktionsstörung des Produktes anzuzeigen (alle Zeiten mitteleuropäischer Sommerzeit, MEZ). Eine Liste der regulären Feiertage wird dem Käufer auf Verlangen übermittelt. Der Verkäufer ist verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Bemühungen zu unternehmen, um den Empfang einer Dienstleistungsanfrage per Telefon innerhalb von vier (4) Stunden und per Email innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden zu bestätigen. Dienstleistungsanfragen des Käufers werden gegenüber Dienstleistungsanfragen anderer Käufer, die nicht von einer bestehenden Garantie oder einem Dienstleistungsvertrag abgedeckt sind, vorrangig berücksichtigt.

Wenn der Dienstleistungsanfrage nicht telefonisch abgeholfen werden kann, wird der Verkäufer innerhalb der folgenden vierundzwanzig (24) Stunden eine Dienstleistungsrückfrage an den Käufer faxen oder per Email versenden. Diese beinhaltet eine Anfragenummer, Freigabeformulare und gegebenenfalls Zollformulare. Der Käufer ist verpflichtet, das mangelhafte Produkt für den Transport zur Betriebsstätte des Verkäufers gemäß den Anweisungen des Verkäufers vorzubereiten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Transport zu organisieren und die Kosten des Transports des mangelhaften Produktes zum Verkäufer sowie die Kosten des Transports des reparierten oder ersetzten Produktes zu dem Käufer zu tragen. Dies umfasst nicht eventuelle Versicherungskosten. Der Käufer kann entsprechende Versicherungen erwerben.

Für Dienstleistungsanfragen im Außendienst wird der Verkäufer - wenn die Dienstleistungsanfrage nicht über das Telefon gelöst werden kann - seinen Außendiensttechniker entsenden. Für Produkte der Medikamentenentwicklung sowie Bioforschung wird der Verkäufer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, damit sein Außendiensttechniker innerhalb von drei (3) Tagen nach der Entsendung des Außendiensttechnikers am Standort des Käufers eintrifft. Eine Reaktionszeit von drei (3) Tagen wird nicht garantiert.

4. Bedingungen für den Support

Die Pflicht des Verkäufers zur Erbringung der Dienstleistungen ist dadurch bedingt, dass der Käufer (a) den Verkäufer über eine Funktionsstörung des Produktes innerhalb eines angemessenen Zeitraums benachrichtigt; (b) an den Verkäufer alle Informationen hinsichtlich der Funktionsstörung übermittelt; (c) das mangelhafte Produkt (wenn das Produkt unter Depot-Service steht) gemäß den Anweisungen des Verkäufers an die Betriebsstätte des Verkäufers sendet; d) Zugang zu dem mangelhaften Produkt und der Betriebsstätte des Käufers gewährt, an der sich das Produkt befindet, und den Verkäufer über potenzielle Gefahren informiert, die während der Wartung des Produktes auftreten können (wenn das Produkt im Außendienst betreut wird); und e) ein ausgefülltes und unterzeichnetes Freigabezertifikat zurücksendet (wie in Ziffer 13 G der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Molecular Devices definiert).

5. Ausschluss der Dienstleistungspflicht

Der Verkäufer ist zum Erbringen der Dienstleistungen nicht verpflichtet, wenn eine Funktionsstörung entsteht aus oder sich bezieht auf
(a) die unsachgemäße Installation eines Produktes;
(b) die Vernachlässigung, den Fehlgebrauch oder den Missbrauch eines Produktes;
(c) die Verwendung nicht autorisierter Teile, von Verbrauchsmaterialien oder Reagenzien, oder der Entfernung von Teilen;
(d) der Reparatur, Modifikation oder der Änderung eines Produktes durch eine andere Person als einen autorisierten Außendiensttechniker;
(e) der Verlegung des Standorts eines Produktes;
(f) einen Stromausfall oder Stromschwankungen; oder
(g) Feuer, Erdbeben, Hochwasser oder ein sonstiges Ereignis höherer Gewalt.

Die Dienstleistungen beinhalten keine Schulung für die Nutzung, Diagnose oder Reparatur eines Produktes, die Verlagerung des Standorts eines Produktes oder andere als in diesem Vertrag bezeichnete Leistung. Der Verkäufer kann das Erbringen der Dienstleistungen in Bezug auf ein Produkt ablehnen, das nicht ordnungsgemäß unterhalten wurde oder das nicht dekontaminiert oder gereinigt werden kann, um Gefahrstoffe zu entfernen.

6. Support- und Wartungsdienstleistungen

Die Software-Support- und Wartungsdienstleistungen umfassen die nachstehenden Leistungen:

i) Der Verkäufer ist verpflichtet, technische Fragen im Hinblick auf die Funktionen und Merkmale der Software zu beantworten („Software");

ii) der Verkäufer ist verpflichtet, Fehlerprüfungen sowie Analyse und Anstrengungen hinsichtlich der Berichtigung der Software zu erbringen; und

iii) der Verkäufer wird von Zeit zu Zeit gebührenfrei neue Versionen der Software zur Verfügung stellen und an den Käufer übermitteln, um Fehler zu berichtigen, Defekte zu beheben oder kleinere Verbesserungen, zusätzliche Merkmale oder Erweiterungen bestehender Merkmale einzufügen („Update(s)"), wobei der Verkäufer diese Updates durch eine Änderung der Nummer der Software, die während der Laufzeit dieses Vertrages herausgegeben wurde, kenntlich machen wird.

Updates werden durch eine Änderung der Ziffer rechts neben dem ersten oder zweiten Dezimalpunkt gekennzeichnet. Klarstellend sei angemerkt, dass Updates nicht diejenigen Software Releases umfassen, die wesentliche neue Merkmale oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung stellen (solche Releases sind durch eine Änderung der Ziffer links des ersten Dezimalpunktes gekennzeichnet).

Der Käufer erkennt an, dass nicht alle gemeldeten Fehler berichtigt werden können. Ein Update der Software gilt als Teil der Software und wird gemäß den Anforderungen und Pflichten in der Lizenzvereinbarung für die Software genutzt.

7. Support Ausschluss

Zusätzlich zu den in Ziffer 5 dieses Vertrages bestimmten Ausschlüssen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Software-Supportdienstleistungen zu erbringen, wenn (a) ein Fehler durch eine Funktionsstörung von mit der Software verwendeter Hardware verursacht wird (mit Ausnahme einer Funktionsstörung eines Produktes), (b) bei einem Fehler oder einer Funktionsstörung eines Softwareproduktes eines Dritten, das vom Käufer getrennt oder in Verbindung mit der Software des Verkäufers genutzt wird, oder (c) der Käufer es unterlassen hat, die letzte Update einzuarbeiten, die zuvor an den Käufer freigegeben wurde.

8. Prüfung

Wenn die ursprüngliche Sach- oder Rechtsmängelhaftung oder ein vorheriger Dienstleistungsvertrag für ein Produkt abgelaufen ist, ist eine Prüfung durch den Verkäufer, welche die ordnungsgemäße Unterhaltung dieses Produktes bestätigt, erforderlich, bevor der Verkäufer die Dienstleistungen für dieses Produkt aus diesem Vertrag erbringt. Soweit eine Prüfung erforderlich ist, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten hierfür zu tragen. Die Gebühren (geregelt in Ziffer 8) umfassen nicht die Prüfung nach dieser Ziffer 6.

9. Gewerbliche Schutzrechte

Im Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Verkäufer der ausschließliche Inhaber aller Rechte an etwaigen Erfindungen, Verbesserungen oder Technologien, die von einem Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Verkäufers in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen geschaffen, entwickelt oder erstellt werden.

10. Sach- und Rechtsmängelhaftung und Haftungsausschluss

Die Dienstleistungen werden unter Ausschluss der Sach- und Rechtsmängelhaftung erbracht. Soweit nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Produkt etwas anderes bestimmt ist (welche ebenfalls für hiernach übermittelte Updates und vorgenommene Ersetzungen gelten), schließt der Verkäufer sämtliche Ansprüche - ob ausdrücklich, konkludent oder von Gesetzes wegen - wegen Sach- und Rechtsmängeln hinsichtlich der Dienstleistungen, der Produkte und Ersatzteile aus. Dies beinhaltet auch die Haftung für Gebrauchstauglichkeit, für die Eignung zu einem bestimmten Zweck, für Rechtsmängel und der Verletzung von Rechten Dritter.

11. Haftungsbegrenzung

A. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 10 B ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Schäden wie folgt begrenzt.

i) Der Verkäufer haftet nur bis zu dem Betrag der Schäden, die im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages typischerweise vorhersehbar sind und durch eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung verursacht werden (dh eine solche vertragliche Verpflichtung, deren Nichterfüllung den Zweck gefährden würde, den die Parteien durch den Vertrag zu erzielen beabsichtigen);

ii) der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung einer nicht wesentlichen vertraglichen Verpflichtung verursacht werden.

B. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere auf eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz), einer Haftung für die Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder einer Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, oder für schuldhaft verursachte Körperschäden.

C. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche angemessenen Maßnahmen zur Schadenminderung zu ergreifen.

D. Die Parteien haften nicht für indirekte und/oder Folgeschäden, ungeachtet des Rechtsgrundes, insbesondere nicht für entgangene Gewinne und entgangene Vorteile, sofern nicht ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

E. Soweit die Haftung des Verkäufers begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12. Haftungsfreistellung

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von und gegenüber sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Schulden, Vergleichen, Kosten, Rechtsanwaltsgebühren, Aufwendungen und sonstige Verbindlichkeiten (zusammenfassend „Ansprüche") zu verteidigen, von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die aus oder in Verbindung mit Körperschäden von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Verkäufers entstehen, und durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Käufers verursacht werden. Dies gilt insbesondere, soweit die Ansprüche infolge einer unsachgemäßen Installation oder Nutzung eines Produktes durch den Käufer, der vom Käufer mit einem Produkt genutzten Stromversorgung oder eines durch ein Produkt verarbeiteten Material verursacht wurden. Der Verkäufer hat das Recht, an der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch mit Rechtsberatern seiner eigenen Wahl teilzunehmen oder diese zu leiten. Der Verkäufer wird sich angemessen bemühen, den Käufer unverzüglich über einen solchen Anspruch zu benachrichtigen. Ein Vergleich über einen Anspruch wird für den Verkäufer nicht ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung verbindlich.

13. Laufzeit und Kündigung

Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, beträgt die anfängliche Laufzeit des Servicevertrags ein Jahr, beginnend mit dem Datum, das der Verkäufer in seinem Angebot angegeben oder dem Käufer anderweitig angegeben hat. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die hierin enthaltenen Bestimmungen begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung beseitigt. Wenn der Verkäufer aufgrund einer wesentlichen Verletzung des Käufers kündigt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einen Teil der für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Der Käufer kann mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn der Käufer das Produkt in Zahlung gibt, um ein anderes Produkt vom Verkäufer zu erwerben.

In diesem Fall kann der Verkäufer eine Gutschrift für den Kauf von Dienstleistungen für das neue Produkt in Höhe des anteiligen Betrags der für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren auf der Grundlage der verbleibenden Laufzeit des ursprünglichen Servicevertrags beantragen. Der Verkäufer kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Käufer das abgedeckte Produkt an einen anderen Ort transferiert. Die Ziffern 7, 9, 10, 11, 13 und 16 bestehen über eine Kündigung oder einen Ablauf dieses Dienstleistungsvertrages fort.

14. Selbstständige Unternehmer

Die Parteien sind als selbständige Vertragsparteien und nicht als Partner, Vertreter, Treuhänder oder Joint-Venture-Partner tätig. Keine Partei verfügt über die Befugnis oder die Ermächtigung, die andere Partei zu vertreten, für sie zu handeln, sie zu verpflichten oder auf andere Weise eine Verpflichtung in ihrem Namen eingehen oder zu übernehmen.

15. Höhere Gewalt

Ein Verzug der Erfüllung von Pflichten aus einer Sach- und Rechtsmängelhaftung oder diesem Dienstleistungsvertrag (die Zahlung einer geschuldeten Gebühr ist hiervon ausgenommen) durch eine Partei wird nicht als eine Verletzung angesehen, wenn dieser Verzug durch Materialknappheit, Feuer, Erdbeben, Hochwasser oder ein anderes Ereignis außerhalb der Kontrolle dieser Partei verursacht wird, vorausgesetzt, dass diese Partei sich nach angemessenen Kräften bemüht, die andere Partei über die Umstände zu informieren, die den Verzug verursachen, und die Erfüllung sobald wie möglich fortzusetzen.

Letzte Fassung vom 12. August 2019